Auszug aus der Benutzungsordnung der Dorfgemeinschaftshäuser (§ 1 Absatz 2)

"Die Dorfgemeinschaftshäuser stehen für Veranstaltungen der örtlichen Vereine und Verbände, sowie für Familienfeiern und Privatveranstaltungen zur Verfügung.

Ortsfremden Vereinen und Verbänden kann die Benutzung ebenfalls gestattet werden, soweit dadurch nicht die örtlichen Belange berührt werden."

Preisliste für die Nutzung der Gemeindehäuser:


Veranstaltungen mit Gewinnerzielungsabsicht

Saal und Küche* 130,- € / Tag
Gaststube OT Gumbsweiler 40,- € / Tag
Gaststube mit Küche OT Gumbsweiler 66,- € / Tag
Gewölbekeller OT Eschenau 40,- € / Tag
Gewölbekeller mit Küche OT Eschenau 66,- € / Tag
Schankanlage OT Eschenau 15,- € / Tag
Nebenkostenpauschale* 8,- € / Tag

*: DGH St. Julian, Gumbsweiler, Eschenau

Veranstaltungen mit Gewinnerzielungsabsicht

Saal*50,- € / Tag
Küche*25,- € / Tag
Gaststube OT Gumbsweiler25,- € / Tag
Gewölbekeller OT Eschenau25,- € / Tag
Schankanlage OT Eschenau15,- € / Tag
Nebenkostenpauschale*8,- € / Tag

*: DGH St. Julian, Gumbsweiler, Eschenau

Sonstige Veranstaltungen ohne Gewinnabsicht von
Vereinen und Personengruppen die kurzfristig beantragt
werden und höchstens 2 bis 4 Stunden die Räume nutzen

Saal*13,- € / Tag
Küche*25,- € / Tag
Nebenkostenpauschale*8,- € / Tag

*: DGH St. Julian, Gumbsweiler, Eschenau


Die Voraussetzungen für eine kostenfreie Nutzung können beim Ortsbürgermeister angefragt werden.

Benutzung:
Jede Benutzung muss bei der Gemeinde beantragt bzw. zu Kenntnis gebracht werden.
Dies kann in der Sprechstunde jeden Donnerstag ab 19.00 Uhr erfolgen.
Es erfolgt bei jeder Benutzung eine Übergabe und eine Abnahme durch die Gemeinde.

Reinigung:
Alle Benutzer haben die Dorfgemeinschaftshäuser nach ihrer Benutzung (einschl. Toiletten und Flure) zu reinigen. Der Boden ist immer nass zu reinigen. Das Parkett im Saal im Dorfgemeinschaftshaus Eschenau darf nur feucht gereinigt werden. Ist ein Benutzer dazu nicht in der Lage oder nicht bereit, übernimmt die Gemeinde die Reinigung gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 50,- € pro Reinigung. Der Benutzer hat bei Beantragung des Hauses bereits darüber zu entscheiden, ob er die Reinigung selbst vornimmt oder nicht.

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